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In Kraft: 02.08.2026
EU AI Act · Artikel 50

KI-Kennzeichnungspflicht (EU AI Act)

Ab dem 2. August 2026 tritt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder in der EU in Kraft.

Was ist erforderlich?

Gemäß Artikel 50 des EU AI Act müssen KI-generierte oder manipulierte Bilder klar als solche gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für:

  • Deepfakes (foto-realistische Darstellungen von Objekten, Personen oder Szenen)
  • Immobilienbilder mit KI-Bearbeitung (Virtual Staging, Renovierung, Optimierung)

Wie kennzeichne ich korrekt?

Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar und maschinenlesbar sein:

Wasserzeichen (z.B. 'KI-generiert', 'AI-generated')
Bildunterschrift oder Text direkt am Bild
Metadaten in der Bilddatei (EXIF, IPTC)

Strafen bei Nicht-Einhaltung

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Unsere Lösung für Sie

Trial-Nutzer: Alle Downloads enthalten automatisch ein Wasserzeichen → Kennzeichnungspflicht erfüllt ✓

Bezahl-Nutzer: Wählen Sie zwischen Downloads mit oder ohne Wasserzeichen. Bei Downloads ohne Wasserzeichen müssen Sie selbst eine Kennzeichnung vornehmen.